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      ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

      1. Schiffskapitän – Der Mieter und “Schiffskapitän” muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und ist der direkte Verantwortliche für alles, was ihm anvertraut wurde. Bei der Einschiffung ist er verpflichtet, einen Ausweis vorzulegen. Im Falle des Mietens eines Bootes des Modells TIP TOP L muss der Kapitän ebenfalls im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sein. Rendez Vous Fantasia (R.V.F.) behält sich das Recht vor, die selbständige Schifffahrt derjenigen einzuschränken, die nicht genügend Praxis zeigen sollten.

      2. Buchung/Bezahlung Ihre, auch telefonische, Buchung wird rechtswirksam sein:
      – bei Erhalt der bestätigenden Anzahlung;
      – definitiv bei Erhalt des verbleibenden Restbetrag mindestens 30 Tage vor der Einschiffung;

      3. Annullierungsversicherung – Sie musst in der gleiche Zeit der Buchung unterschreibt werden. Gegenstand des Vertrags ist, dem Versicherten die Rückerstattung der an die R.V.F. gezahlten Beträge in Abhängigkeit der Klausel (5) “Verzicht des Mieters” zu garantieren. Diese Klausel ist gültig, wenn Sie VOR DER ABREISE Ihren Urlaub aus einem der nachstehenden schwerwiegenden Gründe annullieren: schwere Krankheit oder Unfall, Tod des Versicherten, seiner Eltern oder Kinder, schwere Schäden am Hauptwohnsitz, Kündigung oder berufliche Veränderungen. Diese Garantien gelten auch für alle in der Reservierungsliste genannten Mannschaftsmitglieder. Im Falle des Verzichts erstattet die R.V.F. dem Versicherten die gesamten gezahlten Mietbeträge mit Ausnahme der Prämie “Annullierungsversicherung” und der “Dossierkosten” von 250 Euro.

      4. Stornierung von Seiten der R.V.F. – Sollte die R.V.F. aus unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Umständen dem Mieter das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen können, ist diese verpflichtet, ersatzweise ein anderes Boot mit ungefähr den selben Charakteristiken zu besorgen. Sollte das nicht möglich sein, muss die R.V.F. den erhaltenen Betrag zurückerstatten, ohne sonstige Verpflichtungen.

      5. Verzicht des Mieters – Sollten Sie die reservierte Reise stornieren müssen, informieren Sie die R.V.F. bitte sofort telefonisch oder schriftlich. Stornogebühren: – bis 30 Tage vor der Abreise: der als Anzahlung überwiesene Betrag; – weniger als 30 Tage vor der Abreise: der volle Mietpreis; Diese Stornogebühren können, abzüglich einer fixen Abzug (Dossierkosten) von 250 Euro, zurückerstattet werden: a) wenn Sie die Annullierungsversicherung unterschrieben und bezahlt haben (3); b) wenn das Boot weitervermietet werden kann. Es besteht für den Mieter auch die Möglichkeit, einen anderen freien Zeitraum im Jahr in zu vereinbarenden Fristen zu nutzen (nur R.V.F. Hausboote).

      6. Änderung. Alle Änderungen an der Reservierung gemachte bei den Mieter bis 8 Wochen vor der Abreise mit einem “Kosten Dossier” von 100 Euro/jeder Änderung verbunden ist. Weniger als 8 Wochen vor der Abreise keine Änderungen ohne Absprache mit dem Vermieter erfolgen.

      7. Einwegfahrt – R.V.F. verpflichtet sich, so weit wie möglich die Kreuzfahrtkonfiguration einzuhalten, die dem Kunden bei der Vertragsunterzeichnung bestätigt wurde, jedoch kann die Buchung einer “Einweg” -Kreuzfahrt niemals vollständig garantiert werden und die Einschiffungs- und Ausschiffungsbasis kann Schwankungen unterliegen bis zu 48 Stunden vor der Einschiffung. Die Umkehrung der Cruise Direction oder die Änderung einer “Einwegfahrt” in eine “Hin- und Rückfahrt” durch R.V.F. kann in keinem Fall zur Stornierung durch den Mieter führen. Der Einwegzuschlag wird zurückerstattet, wenn die Kreuzfahrt von “Einwegfahrt” nach “Hin- und Rückfahrt” geändert wird.

      8. Versicherung – Die Versicherung deckt die zufälligen Schäden am Wasserfahrzeug und der Mannschaft, die Haftpflicht gegenüber Dritten und Mitfahrern (nur für Boote gehört R.V.F.), Krankentransport im Falle eines Unfalls bzw. Krankheit, Bergung des Schiffes. Durch die Police nicht gedeckt sind: Diebstahl und Schäden an Wertgegenständen bzw. persönlichen Sachen des Mieters. Die R.V.F. lehnt jegliche Haftung für eventuelle Diebstähle, Verluste oder Schäden am Privateigentum des Mieters ab.

      9. Kaution – Am Abfahrtstag vor der Einschiffung muss eine Kaution mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) hinterlegt werden. Dieser Betrag wird für höchstens 21 Tage zur Deckung eventueller Schäden und/oder Verpflichtungen gegenüber Dritten zurückgehalten. Anstelle der Kaution ist es möglich, einen Schadensversicherungsvertrag zur partiellen Deckung des Kautionsbetrags zu verlangen und bezahlen. Beitrag der Kaution und reduzierten Kaution wie in der Preisliste.

      10. Assistenz/Schadenfall – Im Mietpreis ist die Assistenz im Falle eines Seeschadens inbegriffen. Die R.V.F. verpflichtet sich, in kürzester Zeit und auf die beste Art und Weise Hilfeleistung zu besorgen. Nur für Eingriffe wegen Nachlässigkeit des Mieters (verstopfen Toilette und die Reparatur des Bugstrahlruders,…) oder für Auflaufen des Boots auf Sand wird eine Rückerstattung gefordert. Der Mieter muss rechtzeitig – telefonisch – die R.V.F. über jeden Schadenfall informieren und wird jegliche nicht sofort notwendige Initiative unterlassen. Der Mieter, Verursacher oder Opfer eines Schadens, beim Auflaufen des Boots auf Sand oder in der Folge unvorhergesehener Probleme mit dem Motor oder der Ausrüstung, kann im Falle, dass die Kreuzfahrt aufs Spiel gesetzt sein sollte, keinerlei Rückzahlung von der R.V.F. fordern.

      11. Einschiffung – Das Boot steht dem Mieter von 15 bis 18 Uhr des bestimmten Tages für die Check-In Formalitäten zur Verfügung. Die folgenden Formalitäten werden per Ankunftsordnung der Kunden erledigen: Registrierung eines Ausweises des “Schiffskapitäns”; Bezahlung der Kaution und Extras; Bordinventur und Besichtigung des Zustands des Bootes; Technische Anweisungen für den Gebrauch sämtlicher im Boot vorhandener Bestandteile; Besprechung der Schiffskarten und der einzuhaltenden Pflichten, Ratschläge und Fahrtipps; Kurze Probefahrt. Nach Vereinbarung und Verfügbarkeit der Basis und Bezahlung von 80 Euro ist es möglich, das Check-In ab 11 Uhr vorzuverlegen.

      12. Ausschiffung – Das Boot muss der R.V.F. bis 09 Uhr des letzten Tages ordentlich, sauber und in einem guten Zustand zurückgegeben werden. Der Vermieter verpflichtet sich, der R.V.F. alle verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstungen – oder sofern diese nicht entsprechend funktionieren sollten zu melden. Eventuelle Beulen oder Kratzer am Schiff müssen sorgfältig verzeichnet werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sich vom Mieter sämtliche Unannehmlichkeiten erstatten zu lassen, die aufgrund eines Verlassens des Bootes während der Kreuzfahrt entstehen sollten. Im Fall einer verspäteten Rückkehr behält sich der R.V.F das Recht vor, einen halben oder ganzen Tag des Mietpreis in Rechnung zu stellen. Es ist ratsam, schon am Vorabend zum Ausgangspunkt zurückzukehren und dort zu übernachten.

      13. Gebrauchsanweisungen für das Boot – Ausreichende Informationen sowie Bedienungs- und Schifffahrtsinstruktionen (auch praktischer Art) werden Ihnen von der R.V.F. vor der Abfahrt erteilt. Der Mieter muss sich an die Regeln für die Binnen- und Küstenschifffahrt sowie an die evtl. vom Vermieter oder der zuständigen Autorität gegebenen Vorschriften halten. Es ist möglich Schifffahren von 500 Metern bis 1 Meile von der Küste (nur für Boote mit Berechtigung). Verboten sind: nächtliche Schifffahrt, das Schleppen oder Ziehen, die Untervermietung, das Ausleihen, das Anlegen an Landungsstegen, die für die öffentlichen Verkehrsmittel reserviert sind, das Fahren bei schlechtem Wetter, im Kanal Grande, im inneren Kanälen in Venedig, Giudecca, Murano, Burano, Torcello und Lido.

      14. Undurchführbarkeit der Navigation – Im Falle von natürlichen Ereignissen besonderer oder andauernden Art (Bora-Wind oder anderes), durch die Schifffahrt für mehr als 48 Stunden verunmöglicht oder gefährlich wird, wird dem vom Verzicht betroffenen Benutzer die Möglichkeit gegeben, nach Verfügbarkeit später die selben Ferien nachzuholen (nur für Boote gehört R.V.F.).

      15. Unterbrechung oder Einschränkung der Schifffahrt – Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. R.V.F. ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich. Sie berechtigen den Kunden nicht um ein Rückerstattung.

      16. Haustiere – Tiere sind an Bord willkommen, aber der Benutzer darf auf keinen Fall das Bordmaterial für das Tier benutzen. Er muss für alles Notwendige selbst sorgen. Zusätzlich zum Preislistenbetrag für die Endreinigung wird eine Pauschale pro Tier gezahlt, um die Kosten für die zusätzliche Reinigung zu decken, die ein Haustier an Bord mit sich bringt. (lt. Preisliste)

      17. Privatsphäre – Die persönlichen Daten des Mieters (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, usw.) werden in Übereinstimmung mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet.

      Im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht von Venedig zuständig.